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Compliance

System zur Compliance-Förderung

Die Compliance-Abteilung ist verantwortlich für die Förderung der Compliance in Zusammenarbeit mit den Leitern der einzelnen Standorte und der Konzerngesellschaft, die ihre Compliance-Entscheidungen allesamt auf der Grundlage der Nitto Group Business Conduct Guidelines treffen.
Der für die Compliance zuständige Beauftragte befasst sich mit wichtigen Angelegenheiten, indem er dem Management in einer Sitzung des Strategieausschusses oder an anderer Stelle Bericht erstattet und so die Compliance gewährleistet.
Es werden alle Bemühungen unternommen, um die frühzeitige Erkennung von Rechtsverstößen und ethischen Fragen durch die Implementierung eines Whistleblowing-Systems zu gewährleisten, das allen Mitarbeitern des Konzerns zur Verfügung steht. Für unsere Geschäftspartner steht die Partner-Hotline zur Verfügung, um sich bei Verstößen oder mutmaßlichen Verstößen im Zusammenhang mit Transaktionen vom Nitto-Konzern beraten zu lassen.

Berichtssysteme Für wen Berichtet an/Bearbeitet von
a. Für die gesamte Gruppe Konzernmitarbeiter Compliance-Abteilungen
b. Für jedes Land/jede Region Mitarbeiter der Gruppe in den jeweiligen Ländern/Regionen Drittparteien
c. Partner-Hotline Geschäftspartner Compliance-Abteilungen
a. und b. Whistleblower-System

Vertiefung unseres Compliance-Verständnisses

Beim Nitto-Konzern sind die Nitto Group Business Conduct Guidelines seit seiner Gründung im Jahr 2006 die Grundlage und der Eckpfeiler der Compliance. Wir haben diese Leitlinien, die nun in 17 verschiedenen Sprachen verfügbar sind, auf unserer Website aktualisiert, damit alle unsere Mitarbeiter mit unterschiedlichen Hintergründen, Gepflogenheiten und Nationalitäten sie verstehen und anwenden können. Alle Mitarbeiter erhalten im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter entsprechende Schulungen.
Für die Einhaltung der Regeln im internationalen Handel haben wir eine Pauschalgenehmigung nach dem Devisen- und Außenhandelsgesetz und eine Lizenz als autorisierter Exporteur gemäß dem Zollgesetz erhalten und sind seitdem konsequent im japanischen Exportgeschäft tätig. Um die Compliance in unserer Lieferkette sicherzustellen, haben wir die CSR-basierten Beschaffungsrichtlinien und bitten Zulieferer, sich unseren Initiativen in dieser Hinsicht anzuschließen.
Gegen den Nitto-Konzern wurden weder Klagen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs-/Kartellrecht noch wegen monopolistischer Praktiken erhoben. Und es kam innerhalb des Konzerns außerdem auch nicht zu schwerwiegenden Rechtsverstößen gegen Umweltgesetze/-vorschriften oder zu sozioökonomischen Auswirkungen.

  

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